DIE BETREUUNG

Rund um die Uhr versorgt



Das Leben in der Gemeinschaft stärkt und fördert vorhandene Ressourcen und knüpft an frühere familiäre Strukturen an. Das gesellige Miteinander schützt vor Isolation, Vereinsamung und Verwahrlosung. In ihrem neuen Zuhause in der Sonnenschein WG können die Menschen mit Hilfe der betreuenden Personen ihren Alltag selbstbestimmt gestalten.

Der Wohngemeinschaft, die sich aus 12 Mietern zusammensetzt, stehen rund um die Uhr qualifizierte Betreuer zur Seite, die für das Wohl der Bewohner Sorge tragen. Die Betreuung orientiert sich dabei individuell am tatsächlichen Hilfebedarf und lässt genug Raum für ein hohes Maß an Teilhabe und Eigenverantwortung. Im Mittelpunkt stehen immer die Würde des Menschen, eine geborgene Atmosphäre und ein herzlicher, respektvoller Umgang.

Kosten und Finanzierung



Die Kosten für die Betreuung in einer Wohngemeinschaft können vergleichbar deren einer häuslichen Pflege betrachtet werden.
Für Miete, Betreuung und Haushaltskosten werden getrennte Verträge abgeschlossen. Die Kosten in der ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaften setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen.

Kosten für das Wohnen: Jeder Bewohner bezahlt die Miete für seinen privaten Wohnbereich, was auch die Nutzung sämtlicher Gemeinschaftsräume einschließt. (Küche, Wohnzimmer, Flure, Nebenräume).

Kosten für den Haushalt: Jeder Mieter zahlt monatlich für die gemeinschaftlichen Kosten wie Verpflegung, Telefonnutzung, Strom, Kulturausgaben (Zeitungen u. a. m.) und Reinigung.

Kosten für die Betreuung: Neben der hauswirtschaftlichen Versorgung werden durch die Anwesenheit qualifizierter Fachkräfte rund um die Uhr, also 24 Stunden am Tag, Leistungen der psychosozialen Betreuung erbracht.

Kosten für die pflegerische Versorgung: Die Kosten der Grund- und Behandlungspflege orientieren sich an der Pflegestufe und am individuellen Pflegebedarf. Die Leistung wird durch externe Ambulante Pflegedienste erbracht und über die Pflege- und Krankenkassen abgerechnet. An den Kosten beteiligen sich bei Vorlage der entsprechenden Voraussetzungen die zuständigen Sozialhilfebeiträger.